Gründer Experten

Gründerzuschuss für die Existenzgründung

Sobald sich jemand mit seiner Idee selbständig machen möchte und sich mit der Finanzierung befasst, kommt man schnell zum Thema Gründerzuschuss. Man liest, dass es einen Zuschuss gibt, also Geld, was man nicht zurückzahlen muss. Aber wie bekommt man diese Gelder? Wie hoch sind sie und welche Voraussetzungen muss man dafür erfüllen?


Was ist der Existenzgründerzuschuss oder wie er Umgangssprachlich genannt wird, der Gründerzuschuss?

Der Gründerzuschuss ist ein staatliches Finanzinstrument, welches von der Bundesagentur für Arbeit vergeben wird. Eines muss man vorwegnehmen, um den Gründerzuschuss zu erhalten musst du eine wichtige Voraussetzung erfüllen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung musst du arbeitslos gemeldet sein. Auf die weiteren Voraussetzungen gehen wir im Folgenden noch genauer ein. Klären wir aber hier erst einmal was der Gründerzuschuss ist. Der Gründerzuschuss ist ein Instrument, welches Gründern einen einfacheren und sichereren Start in die Selbständigkeit ermöglichen soll. Die Höhe ist dabei von der Höhe des Arbeitslosengeldes abhängig. Die Zahlung selbst ist in zwei Phasen eingeteilt. In der ersten Phase erhält der Berechtigte sein Arbeitslosengeld + 300,- EUR pro Monat für die Dauer von 6 Monaten. In der zweiten Phase kann man in Form eines Antrages für weitere 9 Monate 300,- EUR pro Monat beantragen. Das bedeutet, wenn ein Anspruch auf 780,- EUR Arbeitslosengeld besteht, bekommt man für 6 Monate jeweils 1.080,- EUR pro Monat. Anschließend kann dies gegebenenfalls für weitere 9 Monate verlängert werden.


Welche Voraussetzungen gelten für den Gründerzuschuss und wo muss ich den Antrag stellen?

Um den Gründerzuschuss beantragen zu können müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Der Antrag kann bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden, in der Regel bei dem für den Betroffenen zuständigen Betreuer. Um den Antrag überhaupt zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Meldung als Arbeitsloser/Arbeitssuchender
  • Die Selbständigkeit soll hauptberuflich ausgeübt werden.
  • Bei Beginn der Selbständigkeit beträgt der Anspruch auf Arbeitslosengeld noch mindestens 150 Tage

Sind diese Voraussetzung erfüllt, kann ein Antrag zur Prüfung gestellt werden.


Habe ich einen Rechtsanspruch auf den Gründerzuschuss?

Die klare Antwort darauf lautet klar, Nein! Der Rechtsanspruch auf den Gründerzuschuss war einmal. Dies bedeutet, auch wenn alle Unterlagen richtig und korrekt eingereicht werden, kann es sein, dass der Zuschuss nicht bewilligt wird (z. B. wenn der Antragsteller leicht in den Arbeitsmarkt vermittelt werden kann).


Wie beantrage ich den Gründerzuschuss?

Wie bereits gesagt, kann der Gründerzuschuss bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit (ehemals Arbeitsamt) beantrag werden. Hier sollte man mitteilen, dass man sich selbständig machen und den Gründerzuschuss beantragen möchte. Im Anschluss erhält man ein Antragsformular. Zu dem ausgefüllten Antrag müssen in der Regel einige Dokumente eingereicht werden. Dazu gehören meistens:

  • Businessplan
  • Tragfähigkeitsbescheinigung (die können wir bei Gründerexperten auch für euch ausstellen)
  • Nachweis zu einem Gründerseminar (dieses Seminar könnt ihr bei uns buchen. Da das Seminar in Zusammenarbeit mit öffentlichen Wirtschaftsförderungsgesellschaften durchgeführt wird, gilt unser Zertifikat als Nachweis für dieses Seminar)

Diese Unterlagen werden dann mit dem Antrag zusammen an den zuständigen Betreuer eingereicht und geprüft. Im Folgenden ergeht dann eine Zusage oder aber auch leider manchmal eine Ablehnung zum Förderprogramm.


Gibt es Tipps für den Antrag?

Der Tipp für den Antrag ist auf jeden Fall ein Gründer Experte, da die Behörden die Tragfähigkeit gut unter die Lupe nehmen. Ein Gründerseminar oder Gründerwebinar ist hier schon eine sehr gute Vorbereitung. Der sicherste Schritt wäre eine Beratung durch einen Gründer Experten. So werden die Berater von Gründer Experten auch durch öffentliche Fördermittel mit bis zu 75 % gefördert, wenn sie einen Gründer auf den Weg in die Existenzgründung begleiten. Sprechen Sie uns dazu bitte gerne an.


Persönliche Meinung unseres Experten

„In meiner über 10-jährigen Laufbahn als Berater für Gründer ist mir der Gründerzuschuss sehr häufig über den Weg gelaufen. Jeder will ihn, aber immer weniger bekommen ihn. Insgesamt ist das Instrument für Gründer sehr willkommen da es den finanziellen Bedarf, der aus der Geschäftstätigkeit kommt, erst einmal etwas abmildert und man somit keinen Kredit für sein Gehalt aufnehmen muss. Jeder Antragsteller sollte jedoch vor Antragstellung prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, um den Antrag zu stellen. Sind diese nicht erfüllt, sollte man sich die Mühe erst gar nicht machen und die Zeit für andere sinnvolle Dinge im Rahmen der Gründung nutzen. Im Rahmen unserer Beratungen weisen wir immer direkt auf solche „falschen Hoffnungen“ hin damit sich der Gründer für seine Gründung kein Luftschloss baut.“


Ein Beitrag von Jörg Macht

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